Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung

Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärung

 

Scheinbar unterschiedliche Steuererklärungen sind die Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärung identisch. Beide Vorgänge greifen auf selbiges Gesetz zurück. Lediglich der „Anlass“ divergiert. Die Schenkung ist ein Erwerb unter Lebenden, eine Erbschaft ein Erwerb von Todes wegen.

 

Die Erklärungen sind von den Erben, Testamentsvollstreckern, Pflichtteilsberechtigten oder auch Beschenkten und Vermächtnisnehmer abzugeben. Vom Erbe oder der Schenkung selbst wird das Finanzamt regelmäßig durch Notare, Gerichte oder aber dem Beschenkten selbst.

 

Bei der Schenkung können insbesondere Gestaltungen im Vorfeld – gemeint ist vor dem Tode – vorgenommen werden, um die Erbschaftsteuer oder auch Schenkungsteuer zu minimieren. Aber auch dann, wenn der Erblasser im Vorfeld gerade keine Schenkungen an Angehörige oder Erben vornehmen will, empfiehlt es sich, über Gestaltungsmöglichkeiten vorher zu beraten und zu besprechen. Oft sind es die Feinheiten, die die Steuerzahllast senken.

 

Sprechen Sie uns gern zu diesem an. Wir beraten Sie zu diesem Thema gern auch mit den Beteiligten zusammen, um Lösungen zu erarbeiten.