Körperschaftsteuererklärung

Körperschaftsteuererklärung

 

Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen inländischer, juristischer Personen erhoben. Sie ist die Einkommensteuer juristischer Personen. Wird bei natürlichen Personen die Einkommensteuer erhoben, werden vergleichbar bei den Körperschaften Körperschaftsteuer erhoben. Insoweit erstaunt es denn auch nicht, dass das Körperschaftsteuergesetz in weiten Teilen auf das Einkommensteuergesetz verweist; ferner ein Solidaritätszuschlag wie bei der Einkommensteuer als sogenannte Annexsteuer erhoben wird.

 

Zu den Körperschaften bzw. juristischen Personen zählen ausdrücklich Genossenschaften, Kapitalgesellschaften, Anstalten und Vereine.

 

 

Im Zuge der Unternehmensteuerreform im Jahre 2008 wurde der Körperschaftsteuersatz auf 15% des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft festgelegt. Relevant sind demnach wieder die steuerlichen Gewinne der Gesellschaft.

 

Die Körperschaftsteuer kennt – wie jede Steuerart – einige Besonderheiten, Ausnahmen und Rückausnahmen. Insoweit bedarf es auch in diesem Bereich einer sogfältigen Planung und Berechnung der unternehmerischen Planungen, um die wirtschaftlichen Erfolge nicht durch eine Mehrbelastung mit Körperschaftsteuer aufzubrauchen. So ist die Teilung des Unternehmens in die verschiedenen Bereiche oder Geschäftszweige mit einer anschließenden Verrechnung zwischen den Gesellschaften nicht immer ratsam, da dadurch erhebliche Nachteile entstehen können. Aber auch bei verdeckten Gewinnausschüttungen, Verrechnungspreisen, Zinsschranken sowie Verlustvorträgen und Verlustrückträgen ergeben sich steuerliche Hürden. Auch die Verlagerung von Unternehmensteilen in das Ausland sind nicht problemfrei zu betrachten, denn hier ergeben sich gleich vielfältige Fragen mit der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht und etwaiger Anrechnung von ausländischen oder inländischen Steuern und Erklärungspflichten. Dies sind von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Berater im Vorfeld zu eruieren und in die operative und strategische Planung des Unternehmens mit einzubeziehen.