Steuerrecht
Einkommensteuererklärung 2018
Einkommensteuererklärung 2018 bzw. Lohnsteuerjahresausgleich 2018
Die Einkommensteuererklärung 2018 bzw. der Lohnsteuerjahresausgleich 2018 ist spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, mithin bis zum 31.07.2019 abzugeben, § 149 Abs. 2 Satz 1 AO, es sei denn, ein Steuerberater wird beauftragt, dann muss die Erklärung 2018 bis 28. Februar 2020 abgegeben werden, § 149 Abs. 3 AO.