Steuerrecht

Gemeinnützigkeit, Steuerfreiheit, Gewinn, Sportliche Veranstaltung, Golfclub 

 

Gemeinnützigkeit, Steuerfreiheit, Gewinn, Sportliche Veranstaltung, Golfclub

Bundesfinanzhof, V-R-20/17

Erledigtes Verfahren vom 21.06.2018

Rechtsfrage:

  1. Sind Umsätze eines Golfclubs ohne Gewinnstreben (hier aus Nutzungsüberlassung von Golfbällen, Caddys und Golfanlage), der nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO keine gemeinnützigen Zwecken dienende Einrichtung ist, nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL steuerfrei?2. Ist unter ’sportlicher Veranstaltung‘ (§ 4 Nr. 22 Buchst. b UStG) eine organisatorische Maßnahme eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglicht, Sport zu treiben?3. Ist die in Art. 133 Satz 1 Buchst. a Halbsatz 1 MwStSystRL enthaltene fakultative Bedingung ‚keine systematische Gewinnerzielungsabsicht‘ in der gleichen Weise auszulegen wie die Tatbestandsvoraussetzung ‚Einrichtung ohne Gewinnstreben‘ in Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL?4. Kann eine Einrichtung als solche ‚ohne Gewinnstreben‘ i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL qualifiziert werden, auch wenn sie systematisch danach strebt, Überschüsse zu erwirtschaften, solange diese nicht als Gewinn an ihre Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern für die Durchführung ihrer Leistungen verwendet werden?

– Zulassung durch FG –

Erledigt:

Grund: Beschluss

Entscheidungsdatum: 21.06.2018

Erledigungsdatum: 20.03.2019

Zusatz: Vorlage an EuGH

Normen:

UStG:4/22/b EGRL112/2006:132/1/m EGRL112/2006:133/1/a

Verfahrensgang

FG München 3 K 855/15 vom 29.03.2017

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