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Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

 

Ob bei der Gründung einer Gesellschaft, der Auflösung der Gesellschaft, Umwandlung des Unternehmens oder der Umstrukturierung des Unternehmens erarbeiten wir für Sie individuelle, auf Ihre Anliegen und Konstellationen zugeschnittene Verträge und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen mit Vertragsparteien etwa Gesellschaftern und Unternehmen.

 

Die GmbH und die russische „OOO“ 

Die GmbH und die russische 000

 

Nicht nur das deutsche Recht kennt die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Auch das russische Recht kennt eine solche Gesellschaft, wenngleich diese als „OOO“ bezeichnet wird. Dabei sind diese Gesellschaftsformen nicht nur in Deutschland, sondern auch in den GUS die am häufigsten genutzte Gesellschaftsform.

 

Der Grund ist klar: Haftungsbeschränkung bei gleichzeitig verhältnismäßig einfacher Struktur. So nutzen gerade auch deutsche Unternehmen, die in den GUS geschäftlich aktiv werden wollen – oder aber dies schon sind – diese Gesellschaftsform.

 

Die gesetzlichen Regelungen der „OOO“ entsprechen in vielen Teilen denjenigen der GmbH. Das verwundert nicht, wurden die Regelungen der „OOO“ den Vorschriften der GmbH angelehnt.

 

In Russland beinhaltet das Zivilgesetzbuch ganz allgemeine, für alle juristischen Personen geltende Vorschriften. Art. 87-94 regeln die OOO-rechtlichen Ausgangsbestimmungen, die durch das OOO-Gesetz konkretisiert werden. Außerdem ist das Gesetz über die staatliche Registrierung auch für die russische OOO relevant, in dem das Registrierungsverfahren für juristische Personen und Einzelunternehmer geregelt ist.

Die GmbH wird gem. § 35 GmbHG durch die Geschäftsführer vertreten. Laufende Geschäfte der OOO führt das Exekutivorgan, das als Generaldirektor (Direktor) oder Präsident bezeichnet wird.

 

Gern sind wir Ihnen bei der Gründung von GmbH und „OOO“ behilflich und erarbeiten konstruktive Vorschläge unter Einbeziehung der steuerlichen und zivilrechtlichen Gegebenheiten.

 

Für Fragen rufen Sie uns gern an. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.