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Steuerrecht

Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne müssen künftig länderbezogen Ertragsteuerinformationen veröffentlichen

Das Bundesministerium der Justiz hat am 30.09.2022 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen veröffentlicht.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Große multinationale Konzerne sollten sich in den Ländern, in denen sie Gewinne erwirtschaften, auch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Mit dem heute veröffentlichten Referentenentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt. Denn wir schaffen mehr Transparenz über die Ertragsteuerzahlungen von multinationalen umsatzstarken Unternehmen und Konzernen. Diese Unternehmen und Konzerne müssen künftig ihre Steuerzahlungen und weitere Informationen aufgeschlüsselt nach bestimmten Ländern veröffentlichen. Dadurch ermöglichen wir eine Debatte darüber, ob diese Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch angemessen dort leisten, wo sie tätig sind. Bürokratie und wirtschaftliche Zusatzbelastungen für Unternehmen reduzieren wir dabei auf das notwendige Minimum. Denn die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft liegt uns besonders am Herzen.“

Mit dem geplanten Gesetz soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen umgesetzt werden. Die Richtlinie zielt darauf ab, Ertragsteuerinformationen multinationaler umsatzstarker Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, transparent zu machen. Die Berichterstattung über Ertragsteuerinformationen soll aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der EU und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten, in denen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, erfolgen (sog. public Country by Country Reporting). Die Richtlinie ist bis zum 22. Juni 2023 in das deutsche Recht umzusetzen.

Neben der Richtlinienumsetzung sollen im Handelsbilanzrecht punktuelle weitere Änderungen vorgenommen werden.

Bundesministerium der Justiz

Pressemitteilung vom 30.09.2022

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