Steuerrecht

Nachzahlungszinssatz wird nicht gesenkt

 

Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird nicht gesenkt. Der Finanzausschuss wies in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/10158) zurück. Danach sollte der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), mindestens aber 0,1 Prozent, betragen. Für den Antrag stimmten die Fraktionen von FDP und AfD. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

Gemeint ist hier freilich eine Gesetzesgrundlage. Offen bleibt dagegen, ob die Nachforderungszinsen vom BFH als angemessen angesehen werden. Dieses Urteil ist noch ausstehend.

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