Налоговый консалтинг

или налоговая декларация „to go“ для работающих по найму

Налоговая декларация „to go“

Быстро, просто, дигитально, согласно закону

 

Мы работаем в цифровом формате – дигитально – с налоговыми декларациями и можем составить Вашу налоговую декларацию в кратчайшие сроки. Таким образом Вы быстрее получите возврат подоходного налога. Наши цены прозрачны. Наши налоговые специалисты также контролируют и оптимизируют налоговую декларацию о подоходном налоге, поэтому вам не нужно ожидать неприятных сюрпризов.

Вам не нужно затрачивать больших усилий, ведь мы обмениваемся большей частью данных напрямую с налоговыми органами. Вам не нужно отвечать на разные надоедливые вопросы программного обеспечения. Все это Вы можете сделать, не вставая с дивана.

 

Как это работает?

 

  1. Вы присылаете нам Е-Mail 
  2. Мы называем Вам цену
  3. Вы даете нам „Go“ к обмену информацией – электронно
  4. Вы получаете Вашу декларацию для проверки – электронно
  5. Вы даете нам „Go“ – электронно
  6. Вы получаете возврат налогов от налоговой инспекции

Так что вперед! „GO“

 

Налоговое законодательство постоянно меняется. Это хорошо, ведь налоговое право является частью рыночной организации. Однако именно изменения в законах и актуальные решения суда часто приводят к использованию производственных мощностей в компаниях. Нередко принимаются решения, которые в конечном итоге не являются экономически выгодными, в особенности с учетом налогообложения. Прежде всего это связано с тем, что предприниматель в основном занят организацией производственных процессов и торговли, и у него просто не остается времени на изучение постоянно меняющегося налогового законодательства. Большее внимание уделяется корректировке по рынку и развитию предприятия, ведь рынок сбыта, желания и требования клиентов постоянно меняются, и остановка развития предприятия может привести к убыткам даже прибыльную фирму. Те, кто не приспосабливаются к новым условиям, могут очень быстро оказаться в убытке.

Налоговые консультации и принятие деловых решений тесно связаны и опираются друг на друга.

Вы извлекаете выгоду из нашего многолетнего опыта и приверженности к работе. Вместе мы сможем найти для Вас наилучшее конструктивное решение.

 


©Pressmaster/Shutterstock.com

 

При этом мы можем оказать Вам консультативную поддержку как в налоговых, так и экономических вопросах. Мы можем не только рассчитать результат на основе данных фактов, но и разработать экономически и налогово выгодные планы для будущих проектов, независимо от того, находитесь ли вы на начальной стадии и ищете подходящую организационно-правовую форму для Вашей компании, либо намереваетесь преобразовать Ваше предприятие в соответствии с требованиями рынка или даже переместить часть компании за границу, чтобы эффективнее работать на международном уровне. Или если Вы хотите разделить предприятие, внести ГмбХ в АГ, реорганизовать компанию или принять новых участников общества, чтобы увеличить уставной фонд компании или ввести ноу-хау. При этом очень важно избежать ошибочных решений, чтобы не пришлось финансовый успех растратить на дополнительные налоговые обязательства.

Мы проконсультируем Вас насчет Ваших идей и проектов, а также проанализировать национальные и международные правила налогообложения в отношении Вашего предприятия и Ваших намерений, чтобы облегчить поиск наиболее выгодных решений.

И, разумеется, мы также выполняем задачи, касающиеся налогов и бухгалтерии, такие как составление годового баланса, финансовый учет, учет заработной платы, а также составление налоговых деклараций и публикации в Федеральном вестнике (Bundesanzeiger). Кроме того мы можем представлять Ваши интересы как в налоговых разногласиях с финансовым ведомством и другими государственными органами, так и в налогово-финансовом суде.

 

К нашим услугам по налоговым спорам.

 

Jahresabschluss

Alle Jahre wieder… Der Jahresabschluss! Für ein Unternehmen ist der Jahresabschluss nicht nur deshalb von größter Bedeutung, weil er Aufschluss darüber gibt, wie die Geschäfte im vorangegangenen Geschäftsjahr – oder wie dies im Steuerrecht kodifiziert ist – Wirtschaftsjahr verlaufen sind, wie also die Lage des Unternehmens – zumindest im abgelaufenen Jahr war. Vielmehr können aus dem Zahlenmaterial auch Fehlentscheidungen abgelesen und Steuerungen für künftige Jahre erarbeitet werden. Darüber hinaus ist der Jahresabschluss auch gesetzlich vorgeschrieben, wenngleich je nach Unternehmensgröße, Unternehmensform und Einkunftsart Unterschiede bestehen, die es zu beachten gilt. So wird ein Kleingewerbetreibender jedenfalls nicht zur Veröffentlichung seines Abschlusses im Bundesanzeiger verpflichtet, die Kapitalgesellschaft ist hierzu verpflichtet; ein Freiberufler wird nur in Ausnahmefällen überhaupt eine Bilanz aufstellen, denn dieser wird lediglich seine Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen – namentlich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, denn eine Verpflichtung dazu, eine Bilanz zu erstellen, in der er sein Vermögen und seine Schulden bzw. Verbindlichkeiten gegenüberstellt, ergibt sich nicht aus dem Gesetz.

Wir beraten Sie selbstverständlich gern darüber, welche Handlungsspielräume Ihnen vom Gesetzgeber zugestanden werden. Insbesondere ergeben sich aus dem Zusammenspiel der unterschiedlichen Gesetze diverse Optionsmöglichkeiten.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind dennoch einige Prinzipien einzuhalten. Auch die Prinzipien stehen in Abhängigkeit der anzuwendenden Vorschriften zueinander und bedingen, ergänzen oder schließen sich gegenseitig aus. Auch die unterschiedlichen Jahresabschlusszwecke sind relevant. So will ein handelsrechtlicher Abschluss den Gläubigerschutz bezwecken; der steuerrechtliche Abschluss eine angemessene Besteuerung und der internationale Abschluss die internationalen Vorschriften für kapitalmarktgerechte Bilanzen.

Der Jahresabschluss verfügt über weitere signifikante Funktionen, etwa eine erfolgsorientiert Ausschüttungsbemessung und Dividendenbeteiligung, Dokumentation der finanziellen Lage und wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens.

Steuererklärung

Der Gesetzgeber ist erfinderisch, wenn es darum geht, Staatseinnahmen zu generieren. Die bequemste Art der Verschaffung von Einnahmen sind Steuern und Steuererhöhungen. Es verwundert deshalb nicht, wie viele Steuerarten ins Leben gerufen wurden; getreu dem Motto an der Fleischtheke: „darfs noch etwas mehr sein“. Die Liste ist schier unendlich und die entsprechenden Steuererklärungen übertreffen in Umfang und Fragestellung sowie Erläuterungen in der Seitenzahl so manch spannenden Roman. Ideen für neue Steuern waren schon immer hoch im Kurs, um Staatskassen zu füllen. Kurioserweise sind Politik und Staat im Thema Steuern zeitweise auch kreativ. So gab es beispielsweise in Russland eine Bartsteuer. In Preußen gab es die Jungfernsteuer, also eine solche, die unverheirateten Frau zwischen 20 und 40 dazu verpflichtete Steuern eben dafür zu zahlen. Man denke an die Perückensteuer, die in heutigen Tagen wohl zu mehr Erklärungs- und Verwaltungsaufwand führte, als Einnahmen erzielt würden und und und… Die Liste wird auch in der heutigen Zeit nicht weniger skurril oder kürzer: Ökosteuer Rennwettsteuer Salzsteuer Schankerlaubnissteuer Schaumweinsteuer Schenkungsteuer Solidaritätszuschlag Speiseeissteuer Abgeltungssteuer Baulandsteuer Beförderungssteuer Biersteuer Börsenumsatzsteuer Getränkesteuer Gewerbesteuer Grunderwerbsteuer Grundsteuer Hundesteuer Investitionssteuer Jagd- und Fischereisteuer Kaffeesteuer Kapitalertragsteuer KFZ-Steuer Kinosteuer Kirchensteuer Körperschaftsteuer Konjunkturzuschlag Spielkartensteuer Stabilitätszuschlag Stromsteuer Süßstoffsteuer Tabaksteuer Tanzsteuer Teesteuer Spielbankabgabe Tonnagesteuer Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Vermögensabgabe Vermögensteuer Erbschaftsteuer Ergänzungsabgabe Essigsäuresteuer Feuerschutzsteuer Branntweinsteuer Einkommensteuer Energiesteuer Hypothekengewinnabgabe Gesellschaftsteuer Leuchtmittelsteuer Lohnsteuer Lustbarkeitssteuer Mineralölsteuer Verpackungssteuer Notopfer Berlin Versicherungssteuer Wechselsteuer Wertpapiersteuer Zuckersteuer Zündwarensteuer Zweitwohnungssteuer Mineralölsteuer. Allein bei der Aufzählung, die den Anspruch auf Vollständigkeit gewiss nicht erhebt, kann man sich nur wundern.

Hier die wesentlichsten Erklärungen im Überblick:

Einkommensteuererklärung

Umsatzsteuererklärung

Gewerbesteuererklärung

Körperschaftssteuererklärung

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung – oder auch Buchführung – eines Unternehmens ist eine der grundlegenden Aufgaben und Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Sämtliche Geschäftsvorfälle, ob Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Transaktionen, Kassenbücher oder auch Geschäftspapiere, werden und müssen erfasst und auf entsprechenden Konten verbucht werden. Aus diesem Zahlenmaterial werden Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Gewinnermittlungen oder auch Betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellt.

Alle unternehmensbezogenen Geschehen, die sich in Summen oder Geldeswert beziffern lassen, werden mit der Buchführung sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. So heißt es in § 238 HGB etwa: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“

In Zeiten der Digitalisierung werden vermehrt die Standardaufgaben – etwa die Belegerfassung – von der Software übernommen. Dies senkt nicht nur die Fehlerquote, sondern ermäßigt Personalkosten. So arbeiten auch wir mit Varianten einer digitalen Buchhaltung, wobei wir Belege und Zuordnungen überwachen.

Wir arbeiten insbesondere auch mit Datev-online, sodass unsere Mandanten mit uns jederzeit vernetzt sind und ebenfalls einen Datenzugriff haben. Das erleichtert die Kommunikation und verhindert, kostbare Zeit, die Sie in Ihr Unternehmen investieren können, einzubüßen. Daten werden nahezu vollständig automatisiert erfasst. Wir haben gleichermaßen ein Weniger an zeitlichem Aufwand, sodass wir unsere freien Kapazitäten auf die Beratung unserer Mandanten verwenden können.

Wir freuen uns, Ihnen Arbeit abnehmen zu können, aber unsere Freude ist noch dominierender, wenn wir Sie beraten können.


Lohnbuchhaltung

Wenngleich die Begrifflichkeit vermuten lässt, dass die Lohnbuchhaltung lediglich Lohnabrechnungen umfasst, handelt es sich dabei aber um Gehaltsabrechnungen und Lohnabrechnungen. Wir übernehmen für Sie gern jedwede Arbeiten, die die Gehaltsabrechnungen, Lohnabrechnungen und auch Meldungen zu Krankenkassen, Finanzämtern Berufsgenossenschaften und weitere Behörden betrifft effizient und punktgenau. Dabei greifen wir freilich auf Software und Daten zurück, die eine Fehlerquelle so weit als möglich minimiert. Die Erfassung jeglicher Änderungen – sei es der Mindestlohn, Änderungen der Kassenbeiträge, Änderung der Kassennamen – können von einem Unternehmen nahezu nicht selbst bewältigt werden. Greifen Unternehmen mit einer hohen Zahl an Mitarbeitern noch auf eigene oder eigens dafür lizenzierte Software zurück, ist die Abrechnung – betreffend der Löhne und Gehälter – für kleinere und mittlere Unternehmen und Betriebe finanziell tendenziell nicht wirtschaftlich. Insoweit scheint es für nur wirtschaftlich sinnvoll, Abrechnungen von einem Steuerberater oder Lohnbuchhaltungsbüro erstellen zu lassen. Wir freuen uns, Ihnen dabei zur Hand zu gehen, damit Sie sich auf Ihre Vorhaben konzentrieren können.