Gesellschaftsrecht

Sachkapitalerhöhungsbericht – Muster

Sachkapitalerhöhungsbericht

 

 

Wir, die sämtlichen Gesellschafter der       GmbH (im Folgenden »Gesellschaft«) erstatten zur Angemessenheit der Leistungen für die im Kapitalerhöhungsbeschluss festgelegten Sacheinlagen folgenden Bericht:

 

Gesellschafter A hat im Zuge der Kapitalerhöhung neue Stammeinlagen in Höhe von €       übernommen. Er hat sich verpflichtet, folgende Vermögensgegenstände als Einlage einzubringen:       Die Vermögensgegenstände wurden am       angeschafft. Sie befinden sich in       Zustand und entsprechen       technischen Standard. Wir haben uns vergewissert, dass die Geräte zu Anschaffungskosten von €       erworben wurden. Der Sachverständige hat den Verkehrswert der       auf €       geschätzt.

 

Gesellschafter B und C haben im Zuge der Kapitalerhöhung neue Stammeinlagen in Höhe von jeweils €       übernommen. Sie haben sich verpflichtet, ihren Anteil am Vermögen der       mit allen Aktiven und Passiven in die Gesellschaft einzubringen. Die Einbringung erfolgt durch Abtretung sämtlicher      -Anteile und sämtlicher Gesellschafterkonten gemäß der Einbringungsbilanz zum      . Die dadurch eingetretene Netto-Betriebsvermögensmehrung der Gesellschaft ergibt sich aus der Summe der in der Einbringungsbilanz ausgewiesenen Kapitalkonten von €      . Bei den in der Einbringungsbilanz angegebenen Kapitalkonten handelt es sich um Buchwerte. Die Verkehrswerte liegen über den Buchwerten; dies ergibt sich insbesondere aus folgenden Tatsachen: Für das laufende Geschäftsjahr kann von einem Umsatz der       von €       (Umsatzerwartung) bei einem Jahresüberschuss von €       (Gewinnerwartung) ausgegangen werden. Die Jahresergebnisse der beiden letzten Geschäftsjahre betrugen €       für       und €       für      . Der Verkehrswert des Anlagevermögens beläuft sich auf ca. €      . Dieser Wert beruht auf      . Die Auftragslage stellt sich derzeit wie folgt dar       Der Grad der Kostendeckung durch die Aufträge beträgt ca.       %. Nach dem       (Stichtag der Einbringungsbilanz) wurde ein positives Geschäftsergebnis erwirtschaftet. Entnahmen, welche das Geschäftsergebnis übersteigen würden, sind nicht vorgenommen worden. Folglich hat sich der Wert des eingebrachten Vermögens in der Zeit seit dem Stichtag der Einbringungsbilanz nicht vermindert.

 

Aufgrund der vorstehenden Tatsachen stellen wir fest, dass der Wert des von den Gesellschaftern eingebrachten Vermögens (auch unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten und der zusätzlich vereinbarten Darlehen) die jeweiligen Beträge der von den Gesellschaftern übernommenen Stammeinlagen von insgesamt €       erreicht.

 

 

     ,                                     

Ort, Datum

 

 

                                                                                                                             

Unterschriften (Gesellschafter)

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