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Steuerrecht

steuerfreier Veräußerungsgewinn bei einer selbstgenutzten Wohnimmobilie

Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer selbstgenutzten Immobilie

 

Der Veräußerungsgewinn, der bei einer selbstgenutzten Wohnimmobilie durch beispielsweise Veräußerung erzielt wird, soll nunmehr auch dann steuerfrei sein, sofern eine kurzfristige Zwischenvermietung nach langjähriger Eigennutzung erfolgte, da das Gesetz keine Ausschließlichkeit der Eigennutzung im Wortlaut zu erkennen gibt, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 07.12.2018 13-K-289/17 lt. Pressemitteilung vom 01.04.2019.

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