Steuersätze Schweiz
Inhaltsverzeichnis
1 Einkommensteuer / Sozialversicherung
1.1 Einkommensteuer
1.1.1 Steuersystem
1.1.2 Steuersätze
1.1.3 Freibeträge und Abzüge
1.2 Sozialversicherung
2 Körperschaftsteuer
2.1 System
2.2 Steuersatz
3 Kapitalertragsteuer / Quellensteuer
3.1 Dividenden
3.2 Zinsen
3.3 Lizenzgebühren
4 Umsatzsteuer
5 Gewerbesteuer
6 Vermögensteuer
6.1 Steuerpflichtiges Vermögen
6.2 Steuersatz
1 Einkommensteuer / Sozialversicherung
1.1 Einkommensteuer
1.1.1 Steuersystem
Eine natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist unbeschränkt steuerpflichtig. Daneben gelten Personen, die sich für eine bestimmte Mindestzeit (gewöhnlich länger als ein Monat), oder für mehr als 30 Tage beruflich in der Schweiz aufhalten, ebenfalls als unbeschränkt steuerpflichtig.
Ansässige Personen unterliegen mit ihrem weltweiten Einkommen der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuer nach progressiven Tarifen.
Nichtansässige Personen sind lediglich mit ihren Einkünften aus bestimmten Schweizer Quellen steuerpflichtig.
Für Zwecke der Bundessteuer sowie der meisten Kantons- und Gemeindesteuern ermittelt sich das festzusetzende Einkommen aus dem effektiven Einkommen des laufenden Jahres (Gegenwartsbemessung).
Bei Eintritt in die Steuerpflicht gelten besondere Vorschriften.
Ehegatten werden zusammenveranlagt.
1.1.2 Steuersätze
Der Steuersatz auf Bundesebene liegt bei maximal 11,5%. Kantons- und Gemeindesteuern variieren beträchtlich, der maximale Kantons-/ Gemeindesteuersatz liegt zwischen 14% und 35%. Die Gemeindesteuer ist normalerweise ein Prozentsatz der Kantonssteuer.
In den meisten Kantonen wird auch Kirchensteuer erhoben als Prozentsatz der Kantonssteuer.
1.1.3 Freibeträge und Abzüge
Persönliche Freibeträge gibt es als Standardfreibeträge in den meisten Kantonen (z. B. für Kinderfreibeträge).
Abzugsfähig sind insbesondere:
- Sozialversicherungsbeiträge
- Aufwendungen für bestimmte Pensionspläne
- Aufwendungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung
- Zinszahlungen
- Reparatur und Unterhaltskosten für Häuser und Wohnungen
Ein ausländischer Arbeitnehmer kann pro Jahr SFr 18.000,00 als Abzug geltend machen. Diese sollen seine Wohn- und andere Kosten, die ihm aufgrund seines Status entstehen, abdecken. Höhere Kosten sind abzugsfähig, wenn diese nachgewiesen werden. Umzugskosten und Schulgebühren sind ebenfalls abzugsfähig.
1.2 Sozialversicherung
Es gibt drei Säulen:
1. Säule: | Staatliche Pflichtbeiträge (Mindestbeiträge) für Arbeitslosigkeit, Rente, Todesfall und Invalidität |
2. Säule: | Beiträge in die Pensionskasse |
3. Säule: | Privater freiwilliger Ruhestands- und Versicherungsplan |
Vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen zusammen 10,25 % (je 5,125 %) auf Gehälter, ohne Beitragsbemessungsgrenze, gezahlt werden. Zusätzlich sind auf Gehälter bis zu SFr 148.200 2,2% in den Arbeitslosenfonds zu zahlen. Bei Gehältern, die über SFr 148.200 liegen, ist 1% in den Arbeitslosenfonds zu zahlen. Die Beiträge in die Arbeitslosenversicherung sind hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ebenfalls Pflichtbeiträge in die 2. Säule leisten. Arbeitgeber müssen mindestens 50 % dieser Beiträge übernehmen.
Die Beiträge in die 3. Säule sind freiwillig, so dass es keine Standardsätze gibt. Selbständige müssen Beiträge in Höhe von 9,65% ihres Einkommens entrichten.
2 Körperschaftsteuer
2.1 System
Körperschaftsteuer wird auf Bundes-, Kanton- und Gemeindeebene erhoben.
In der Schweiz ansässige Gesellschaften sind mit ihrem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, mit Ausnahme der Gewinne aus im Ausland belegenem Grundvermögen und ausländischen Betriebsstätten. Nicht ansässige Gesellschaften sind mit ihren Einkünften aus Schweizer Quellen steuerpflichtig.
Eine Gesellschaft ist in der Schweiz ansässig, falls sie dort ihre Geschäftsleitung hat oder dort gegründet wurde.
Das Steuerjahr entspricht nicht zwingend dem Geschäftsjahr.
Verluste können 7 Jahre vorgetragen werden; ein Verlustrücktrag ist nicht möglich.
2.2 Steuersatz
Auf Bundesebene beträgt der Steuersatz 8,5% des zu versteuernden Einkommens. Steuerzahlungen sind abzugsfähig, so dass der maximale effektive Steuersatz bei 7,8% liegt.
Die Kantonsteuer variiert sehr stark. 2016 beträgt die maximale effektive Steuerbelastung, die aus Bundes-, Kanton- und Gemeindesteuer besteht, 12% bis 24%.
3 Kapitalertragsteuer / Quellensteuer
3.1 Dividenden
Feste Steuersätze: | % | |
Normalsatz: | 35 | |
Ermäßigter Satz: | 15 / 10 / 7 / 5 | 1) |
Steuerbefreiung: | ja | 1) |
3.2 Zinsen
Feste Steuersätze: | % | |
Normalsatz: | 35 | |
Ermäßigter Satz: | 15 / 12,5 / 12 / 10 / 8 / 7 / 5 | 1) |
Steuerbefreiung: | ja | 1) |
3.3 Lizenzgebühren
Feste Steuersätze: | % | |
Normalsatz: | 0 | |
Ermäßigter Satz: | … | |
Steuerbefreiung: | … |
Anmerkung:
1) Gemäß diverser Doppelbesteuerungsabkommen.
4 Umsatzsteuer
Feste Steuersätze: | % | |
Normalsatz: | 8 | |
Ermäßigter Satz: | 3,8 / 2,5 | 1) |
Erhöhter Satz: | nein | 2) |
Nullsatz:* | ja | 3) |
Anmerkungen:
1) Begünstigte Warengruppen / Umsätze:
2,5%: Lebensmittel (außer in der Gastronomie); Bücher; Zeitungen und Magazine; Leitungswasser; Medikamente
3,8%: Beherbergungsleistungen in Hotels inklusive Frühstück
2) Erhöht belastete Warengruppen / Umsätze:
—————–
3) Befreite Warengruppen / Umsätze:
Umsätze mit Vorsteuerabzug: Lieferung von bestimmten Waren und Dienstleistungen an Luftfrachtunternehmen; Leistungen, die im Ausland erbracht werden; Lieferungen von Investitionsgold
Umsätze ohne Vorsteuerabzug: Finanzdienstleistungen; Bildung; Gesundheitswesen; Versicherungsleistungen; Immobilien
Sonstige Hinweise:
* Nullsatz = | Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, sofern er außer für Ausfuhrumsätze auch für bestimmte Inlandsumsätze gilt. |
5 Gewerbesteuer
Keine Gewerbesteuer.
6 Vermögensteuer
6.1 Steuerpflichtiges Vermögen
Vermögensteuer wird bei allen natürlichen Personen in allen Kantonen und Gemeinden, jedoch nicht auf Bundesebene, erhoben.
Fast alle im Besitz von natürlichen Personen befindlichen Vermögensgegenstände sind steuerpflichtig. Ausgenommen sind Immobilien und Betriebsstätten im Ausland.
6.2 Steuersatz
Die Steuersätze sind gering und variieren nach Kanton und Gemeinde.