Steuerstrafrecht

Strafbefreiende Selbstanzeige – Muster

Die strafbefreiende Selbstanzeige des § 371 AO soll den an einer Steuerhinterziehung Beteiligten einen Anreiz zur Berichtigung seiner vormals unzutreffenden oder unvollständigen Angaben geben. Straffreiheit wird jedoch nur unter den strengen Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 AO gewährt. Insbesondere sind hierbei Anforderungen an die Selbstanzeige ansich einzuhalten, um nicht Gefahr zu laufen, die Straffreiheit wegen formeller Unrichtigkeiten zu verlieren. Das Muster stellt damit lediglich einen Anhaltspunkt dar und ersetzt keinesfalls eine rechtliche Beratung. In jedem Fall sollten Sie einen anwaltlichen Berater – der sich idealerweise zugleich auf das Steuerrecht und Steuerstrafrecht spezialisiert hat – aufsuchen. Wir stehen Ihnen gern für eine Beratung zur Seite. Rufen Sie uns einfach an.

 

 

An das

Finanzamt / BuStRa…

…………………

Steuernummer: …..

Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Jahre 2012/2013/2014/2015/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit zeigen wir/ ich an, dass wir in den Jahren 2012 bis 2016 weitere, bisher nicht erklärte Einnahmen aus Gewerbebetrieb erzielten. Es ergeben sich hierbei folgende Mehrergebnisse:

  • 2012: ……… EUR
  • 2013: ……… EUR
  • 2014: ………EUR
  • 2015: ……… EUR
  • 2016: ……… EUR

Die Herleitung der oben genannten Beträge entnehmen Sie bitte den in Anlage beigefügten Berechnungsunterlagen.

Zur Zahlung der hieraus zu berechnenden Steuern beantragen wir, uns eine Frist von mindestens zwei Monaten zu setzen und uns hierüber kurzfristig zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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