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Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass des BMF für Anwaltschaft

Die Bemühungen der BRAK um die dauerhafte Erhaltung von Sammelanderkonten zeigen einen ersten Erfolg. In einem Erlass hat das Bundesfinanzministerium zumindest vorübergehend die Nichtbeachtung bestimmter geldwäscherechtlicher Meldepflichten in Bezug auf Sammelanderkonten sanktionslos gestellt.

Ende Dezember hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Nichtbeanstandungserlass veröffentlicht. Danach soll das Bundeszentralamt für Steuern bis Ende Juni 2023 nicht sanktionieren, wenn Banken anwaltliche Sammelanderkonten als nicht nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen meldepflichtig behandeln. Hintergrund sind laufende Bemühungen, Sammelanderkonten von der Meldepflicht nach dem sog. Common Reporting Standard (CRS) auszunehmen. Dadurch soll eine Beeinträchtigung der anwaltlichen Berufsausübung abgewendet werden, die aus einem wegen der Meldepflicht erschwerten Zugang zu Sammelanderkonten resultieren könnte.

BRAK-Vizepräsidentin Ulrike Paul begrüßt diese Entwicklung, die aus ihrer Sicht dem vertrauensvollen Austausch mit dem Ministerium geschuldet ist.

Bundesrechtsanwaltskammer
Mitteilung vom 11.01.2023

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