Steuerrecht

Verwarnungsgelder wegen Falschparkens als Arbeitslohn?

Verwarnungsgelder wegen Falschparkens als Arbeitslohn?

 

In einem Verfahren will der BFH (VI R 1/17) darüber entscheiden, ob durch den Arbeitgeber – hier ein Paketzustelldienst – gezahlte Verwarngelder für die Fahrer Arbeitslohn darstellen und entsprechend versteuert werden müssen.  Verwarnungsgelder wegen kurzfristigen Anhaltens in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen muss der Zustelldienst als Halterin der Fahrzeuge jedenfalls begleichen.

 

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