Steuerrecht
Verwarnungsgelder wegen Falschparkens als Arbeitslohn?
Verwarnungsgelder wegen Falschparkens als Arbeitslohn?
In einem Verfahren will der BFH (VI R 1/17) darüber entscheiden, ob durch den Arbeitgeber – hier ein Paketzustelldienst – gezahlte Verwarngelder für die Fahrer Arbeitslohn darstellen und entsprechend versteuert werden müssen. Verwarnungsgelder wegen kurzfristigen Anhaltens in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen muss der Zustelldienst als Halterin der Fahrzeuge jedenfalls begleichen.