Vertragsrecht

Vertrag freie Mitarbeit – Muster

Dieser Mustervertrag stellt lediglich erste Anhaltspunkte dar und sollte keineswegs für allgemeingültig gehalten werde. Vielmehr ist die Hinzuziehung und Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert. Insbesondere ist immer zu prüfen, ob die Tätigkeit des freien Mitarbeiters tatsächlich selbständig ist und keine Abhängige Beschäftigung vorliegt! Wir beraten Sie gern und freuen uns, Sie kennenzulernen.

 

Vertrag – freie Mitarbeit

Zwischen der/dem

________________,

vertreten durch _____________________

– nachfolgend Unternehmen genannt –

und ____________________________

– nachfolgend freier Mitarbeiter genannt –

wird folgender

Vertrag über freie Mitarbeit

geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand 

(1) Der freie Mitarbeiter wird ab dem ________ für das Unternehmen folgende Dienstleistungen erbringen: ________________________.

(2) Der freie Mitarbeiter ist in der Bestimmung seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeit frei. Das Unternehmen ist nicht berechtigt, ihm Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit und Dauer der Tätigkeit oder der Art und Weise der Durchführung seiner Tätigkeit zu erteilen. Der freie Mitarbeiter ist seinerseits gegenüber Arbeitnehmern des Unternehmens nicht weisungsbefugt.

(3) Es unterliegt der freien Entscheidung des freien Mitarbeiters, ob er einzelne Anfragen und Aufträge des Unternehmens annimmt oder ablehnt.

(4) Der freie Mitarbeiter ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen eigene Mitarbeiter einzusetzen. Er bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung im Verhältnis zum Unternehmen verantwortlich.

§ 2 Vergütung und Rechnungstellung

(1) Der freie Mitarbeiter erhält für seine Dienstleistungen eine Pauschalvergütung in Höhe von __________ Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

oder

(1) Der freie Mitarbeiter erhält für seine Tätigkeit ein Stundenhonorar in Höhe von ________ Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Honorar wird der freie Mitarbeiter jeweils bis zum __________ eines Monats für den vorangegangenen Monat in Rechnung stellen. Die Zahlung der Vergütung erfolgt 10 Tage nach Rechnungseingang.

(2) Für die ordnungsgemäße Versteuerung sowie eventuelle sozialversicherungsrechtliche Belange ist der freie Mitarbeiter selbst verantwortlich.

(3) Mit der Vergütung sind sämtliche Aufwendungen des freien Mitarbeiters abgegolten.

oder

(3) Mit der Vergütung sind sämtliche Aufwendungen des freien Mitarbeiters abgegolten. Dies gilt nicht für Reisekosten und Reisespesen, die durch die Erfüllung der Aufgaben veranlasst sind. Für Reisen mit dem eigenen Pkw zahlt das Unternehmen insoweit pauschal _________ Euro pro gefahrenem Kilometer, für Bahnreisen werden die nachgewiesenen Kosten zweiter Klasse erstattet.

§ 3 Vertragsdauer

(1) Der Vertrag endet am _________, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

oder

(1) Der Vertrag endet mit Erreichung des Projektziels.

(2) Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen nach Maßgabe des § 621 BGB gekündigt werden.

oder

(2) Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von ______ Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4  Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

(1) Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie sämtliche selbst angefertigte Schriftstücke oder andere Aufzeichnungen und Konzepte, die sich in seinem Besitz befinden und die Angelegenheiten des Unternehmens betreffen, ordnungsgemäß aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können.

(2) Unterlagen und Aufzeichnungen im Sinne des Absatz 1 sind während der Dauer des Vertragsverhältnisses auf Anforderung, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich und unaufgefordert an das Unternehmen herauszugeben. Dasselbe gilt für sämtliche Gegenstände, die Eigentum des Unternehmens oder verbundener Unternehmen sind und an denen der freie Mitarbeiter im Rahmen des Vertragsverhältnisses Besitz erlangt.

§ 5  Verschwiegenheit

(1) Der freie Mitarbeiter hat alle ihm im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt gewordene Informationen, Kenntnissen und Erfahrungen wie insbesondere Betriebsgeheimnisse und alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten und sonstigen Informationen des Unternehmens, seiner Kunden oder Endkunden gegenüber unbefugten Dritten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt auch gegenüber Erfüllungsgehilfen des freien Mitarbeiters, soweit sie mit den Informationen bzw. der Angelegenheit befasst sind.

(2) Die Verschwiegenheit bezieht sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen.

(3) Setzt der freie Mitarbeiter Erfüllungsgehilfen ein, so hat er sicher zu stellen, dass diesen eine den Absätzen (1) und (2) entsprechende vertragliche Verschwiegenheitspflicht auferlegt wird.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag eine Lücke enthält, die die Vertragsparteien bei deren Kenntnis geregelt hätten.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i. S. v. § 305b BGB mit dem Unternehmen. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.

 

Unterschriften _______________________________________________

Weitere Artikel zum Thema

Das Oberste Gericht Russlands hat Erläuterungen zu den Auswirkungen der Coronakrise auf Verträge erlassen. Die IHK Russlands kann Zertifikate ausstellen.
Abweisung der Arzthaftungsklage wegen eines nicht vorwerfbaren Diagnoseirrtums
Mangelhaftigkeit eines vom sogenannten Dieselabgasskandal betroffenen Neufahrzeugs

Relevante Kategorien

AllgemeinGesellschaftsrechtRechtsprechungSteuerrechtSteuerstrafrechtVertragsrechtWirtschaftsstrafrecht